Verfahrenslotsen – Hilfe zur Eingliederung


Menschen sind nicht behindert. Menschen werden durch äußere Umstände behindert.

Die Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien rund um das Thema Behinderung und Rehabilitation mit dem Schwerpunkt auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX.


FÜR WEN IST DAS ANGEBOT?

  • für junge Menschen bis einschließlich 26 Jahren, mit (drohender) körperlicher, seelischer und/oder geistiger Behinderung
  • für deren Familienangehörige oder Personensorgeberechtigte

ZIEL DES ANGEBOTES

  • gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitestgehend ermöglichen
  • Überwindung von Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Entlastung der Familien

WAS IST EINGLIEDERUNGSHILFE?

  • Medizinische Rehabilitation (z. B. Frühförderung, Hilfsmittel, Psychotherapie)
  • Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Arbeitsassistenz)
  • Teilhabe an Bildung (z. B. Schul- oder Studienassistenz)
  • Soziale Teilhabe (z. B. heilpädagogische Leistungen, ambulante Hilfen, Leistungen zur Betreuung in Pflegefamilien, Mobilitätshilfen)

WIE HILFT DER VERFAHRENSLOTSE?

  • unabhängige Beratung und Unterstützung in den Bereichen Antragstellung, Verfolgung und Inanspruchnahme der Leistungen
  • Kontaktvermittlung

Ansprechpartner*innen:

Erhalten Sie Beratung von unseren Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen:

Kerstin Pallas / Ines Arend
Raum: Beratungszentrum
Mobil: 0171 8113415
Tel.. 02541 9548365